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35. Ausschreibung des Fonds Kunstgut


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Foto: Liturgische Geräte sind nicht immer in solch gutem Zustand. Auch deren Restaurierung wird vom Kunstfonds gefördert.

 

Der im Jahr 1977 gegründete Klosterkonvent vergibt seit dem Jahr 1985 finanzielle Mittel aus dem Kunstfonds „Kunstbesitz in der Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs“ heute "Fonds Kunstgut in der Ev.-Luth. Kirche Norddeutschlands / Kirchenkreis Mecklenburg" an andere Kirchengemeinden. Die Liste der Projekte umfasst Abendmahlsgeräte, Altarrestaurierung, Glockensanierung, historische Fenster, Wandmalereien, Kronleuchter, Skulpturen und Paramente. Der Fonds wird zum 35. Mal ausgeschrieben.

Der Kirchengemeinderat Bad Doberan hat auch für das Jahr 2020 einen Ausstattungsbetrag in Höhe von 5000 Euro aus den Einkünften der Münsterbesichtigung dem Fonds zugeteilt. Der Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan hat satzungsgemäß den Auftrag, die Mittel auf Antrag durch die Kirchengemeinden in Form eines Förderbetrages zuzuweisen.

Gegenüber staatlichen Förder- oder Patronatsmitteln gelten die Zuweisungen als Eigenmittel. Kirchengemeinden können bis zum 20. Juni 2020 für die Restaurierung von Kunstgut im Besitz der örtlichen Kirche oder Kirchengemeinde Mittel beantragen (z.B. für Gemälde, Schnitzwerk, Glocken, Orgel, Fenster, Altargeräte).

Die Zuweisung wird zwei Jahre reserviert, bei längerfristigen Vorhaben kann verlängert werden. Der Antrag ist grundsätzlich auf dem Dienstweg über die Pröpste, bzw. Pröpstin zur Befürwortung zu stellen. Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag in Ablichtung für die betreffende Maßnahme, ein Finanzierungsplan und ein kurzer Bericht beizufügen. Aus dem Bericht sollte hervorgehen, wie die Kirchengemeinde finanziell gestellt ist, welche Aktivitäten sie selbst entfaltet hat und wodurch sie materiell belastet ist, damit der Konvent die Notwendigkeit der Förderung erkennen kann.

Zugesagte Mittel werden nach Vorlage der Rechnung (nur bestätigte Ablichtung) der Kirchengemeinde überwiesen. Der Zuwendungsbescheid gilt für 2 Jahre; in begründeten Fällen kann Verlängerung gewährt werden.

Anträge bitte an:

Konvent an der Klosterkirche Bad Doberan

z.Hd. Altsenior Carl-Christian Schmidt, (Pastor i.R)

Nienhäger Chaussee 6

18209 Bad Doberan.

 

 

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