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UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung


Das Projekt seit der Idee zur Antragstellung


Die Idee eine Bewerbung zur Listung des Doberaner Münsters in das Weltkulturerbe der UNESCO zu stellen ist nicht neu. Bereits 1984 erwog die DDR-Regierung diesen Schritt, ohne das Wissen und die Einbeziehung der Kirche als Eigentümerin. Zu einem Antrag kam es aus gesamtgesellschaftlichen und politischen Gründen nicht.

In den 2000er Jahren wurde die Idee intensiv neu verfolgt, nun gestützt von starkem bürgerlichem Engagement. Vom 1.12.-3.12.2010 fand in Doberan auf Einladung der Stadt Bad Doberan ein internationales Symposium zum Thema: „Die Klöster Løgum, Doberan und Pelplin – Zeugnisse des Wirkens des Zisterzienserordens im nördlichen Mitteleuropa“ statt, das den Blick zunächst für die gemeinsam geplante serielle Bewerbung auf den UNESCO-Weltkulturerbetitel der Klöstern Løgum/Dänemark, Doberan und Pelplin/Polen aus wissenschaftlicher Sicht schärfte.

Im Mai 2012 erteilte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern dem Vorhaben, die einzigartige hochmittelalterliche Innenausstattung ins Weltkulturerbe zu führen, ein eindeutiges Votum. Der Doberaner Welterbeantrag sollte für die deutsche Vorschlagsliste an die Kultusministerkonferenz weitergeleiten werden.

Im Januar 2013 wurde der formelle Antrag in Deutsch und Englisch mit Foto-CD fristgerecht beim Kultusministerium eingereicht. Im Jahr 2014 wurde die Doberaner Ausstattung von einem von der Kultusministerkonferenz berufenen Expertengremium allerdings nicht für Tentativliste nominiert. Ausstattungsstücke seien keine Kulturgüter gemäß der UNESCO-Übereinkommen, religiöses Erbe in Hinblick auf christliche Stätten kein Schwerpunktthema für die Tentativliste. Bewegliche Kulturgüter könnten nicht berücksichtigt werden. Die außerordentliche Bedeutung der Doberaner Ausstattung, so das Expertengremium sei jedoch unstrittig.

 

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