09-Mittelalterliche-Reste-Nordseitenschiff.jpg

Transkription (Abschrift) der Akte aus dem Jahr 1638


kindermünsterführer

„Durchlauchtiger, Hochwürdiger hochgeborener Furst,
Gnediger herr, E.[we] F.[ürstliche] G.[naden] seint Vnsere Vnterthenige gehor-
sahme dienste beuor, Gnediger Furst vndt
Herr, wie elendichlich vndt erbarmlich, E.[we] F.[ürstliche] G.[naden] Ambt-
hauß, Kirche mit den Konigl:[ich] Fürstl:[ich] vndt anderen
Begrebnussen, ruinieret, durchgraben, Verdorben
die beiden hoeffe in brandt gestecket, endlich das
Kupffertach herunter gerissen, Vnd nuhmero das
gantze Ambt, teilß Verbrandt vndt zerstöret, das
es hochzubeclagen, haben dieselben auß Vnsern
Vnterschiedlichen Vnterthenigen berichten gnedig Ver-
nommen. (E.[we] F.[ürstliche] G.[naden] aber vnß nicht geantwortet)
wie seint auch Vnlengst im werke
gewesen, die Gewelben der kirche zubelegen, das
Sie nicht vom Regen herunter getrieben vndt zerfallen
möchten, haben aber wegen dieses Kriegs Tummel
nicht sicher arbieten mögen, biss Vns der Oberste
Jenß von Hadersleben vff vnser anhalten Salua
guardia [Schutztruppe] Verheissen, Vnd pitten demnach. E.F.G.
Vnterthenig, dieselbe geruhen an alle Kirchen in
diesem Ambte ein Befehlig, das deren Prediger
vndt Vorsteher, den bei den Kirchen Verhandenen
bahren Voraht an gelde herauß folgen lassen,
vnd Vns zustellen mussen, bei Zeugen, dan
es sonst keine Einnahmen vndt ist nichts errettet,
E. F. G. Vnterthanen sonst woll schuldig, aber leider
also Verderben, das nichts zuerlangen, Jedoch
sollen sie mit angestrenget werden, damit man

[Blatt 49 (S. 77)]
Materialien einkauffen, vndt die Arbeitsleute
belohnen können, Alß auch vff Vnser anhalten
etlich hundert lb. [Pfund] Kupffer von der Dobrann-
schen Kirchen, zu Stralsundt arrestieret, vndt
etwan mit dem Vorbemeltem gelde beim Kirchen-
gebewte nicht zugelangt werden könnten,
wollen. E. F. G. gnedig belieben tragen, dasselbe
Kupffer alda, zuuerkauffen, vndt das geldt
daran nach Notturfft zuuerwenden vnd E. F. G.
gnedigen Befehlig beÿ zeigern Vnterthenig
pittendt womit. E. F. G. sambt der-
selben hochgeliebten Gemahlin, Jungen herr-
schaft vnd Frewlein, wir dem Schutz Gottes
zu bestendiger gesundheit vndt allenn Fürst
wohlergehen wir getrewlich, vndt Vnß zur
gnaden empfehlen, Rostock, den 31. Octobr
Anno 1638.
E.[we] F.[ürstliche] G.[naden] // Vnterthenige gehorsahme / diener
// Joachim Vieregge / Christoff Steinman“

Akte aus dem Landehauptarchiv Schwerin:
LHAS 2.12-3/4-2 Nr. 2043, Blatt 49 (S. 76-77).


Transkription: Martin Heider (Bad Doberan)

 

 Abb.: Auszug aus dem Aktenblatt 49.

 

 

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